Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht
Im Erbrecht sind alle Regelungen und Vorschriften festgehalten, die sich mit der Rechtsnachfolge von Verstorbenen befassen. Ihr Testament schafft Klarheit in Fragen der Vermögensaufteilung für Ihre Nachkommen.
Verlassenschaften und Testamente
Wollen Sie in Vermögenssachen Sicherheit für Ihre Erben schaffen, so ist Mag. Aumayr Ihr Partner für die Erstellung klarer Testamente und letztwilliger Verfügungen.
Unser Angebot in der Anwaltskanzlei im Bezirk Braunau:
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Verlassenschaftsabhandlungen als Erbenmachthaber
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Nachlassplanung und -beratung
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Verfassung und Prüfung von Testamenten sowie letztwilligen Verfügungen
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Registrierung im Testamentsregister
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Angelegenheiten Pflichtteilsrecht: Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Erstellung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
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Vertretung von Erben inkl. Beistand im Bereich des internationalen Erbrechts
Der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger
Für die Erstellung von Testamenten und die Annahme von Verfügungen ist es wichtig zu wissen, dass der Erbe nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden übernimmt. Sollten Sie als Erbe in einem Testament oder einer letztwilligen Verfügung genannt sein, so unterzeichnen Sie die Annahme nicht leichtfertig. Konsultieren Sie vor Unterfertigung der Erbantrittserklärung Ihren Rechtsbeistand.
Ihr Partner im Erbrecht und schriftlichen Abhandlungsverfahren!